Wer vertritt die WEG nach außen? |
Angefragt von Guest und beantwortet von Heike Jeschky am 16.03.2009 10:00 (3322 gelesen)
Die Wohnungseingentümergemeinschaft wird nach außen durch den Verwalter vertreten. Dieser ist mit Vollmachten ausgestattet, die Ihm auch den Rechtsweg ermöglichen. Im Innenverhältnis stimmt sich der Verwalter mit dem Beirat ab, der aus Miteigentümern besteht.
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